Noch eine Berliner Geschichte, erzählt in Karlsruhe:
Die Klägerin stürzte am Vormittag des 24. September 2009 auf
einem von ihr seit etlichen Jahren benutzten Überweg des Mittelstreifens der N.
- straße an der Kreuzung zur A. -Straße in Berlin-P. . Dieser vor dem 3.
Oktober 1990 angelegte Weg bestand am Tage des Sturzes wie schon in den Jahren
zuvor aus stark verwitterten und keine ebene Fläche mehr aufweisenden
Betonplatten. Die letzte turnusmäßige Begehung durch einen Mitarbeiter des
Bezirksamts des Beklagten hatte am 4. September 2009 stattgefunden. Am
Unfalltag blieb die Klägerin, die festes Schuhwerk trug, mit einem Fuß in einem
etwa 2 bis 2,5 cm tiefen Loch hängen und fiel zu Boden, wobei sie sich schwere
Verletzungen im Gesicht, Prellungen im Arm- und Brustbereich sowie eine
Verstauchung des rechten Handgelenks zuzog.
Die Oberfläche der Betonplatten des Überwegs sei rissig und an verschiedenen Stellen aufgebrochen gewesen und habe diverse Vertiefungen bis zu 3,2 cm aufgewiesen. Der insgesamt desolate Zustand des Gehwegs habe in seiner Gesamtheit eine Stolper- und Sturzgefahr dargestellt, die bei der von einem Fußgänger zu erwartenden Sorgfalt zwar erkennbar, jedoch bei der Benutzung nicht mehr sicher zu beherrschen gewesen sei.
Anders als beim letzten Beispiel weiß man allerdings, um welchen Bezirk es sich handelt. Welcher Bezirk im Ernst argumentiert, er sei nicht für Verletzungen verantwortlich,
Anders als beim letzten Beispiel weiß man allerdings, um welchen Bezirk es sich handelt. Welcher Bezirk im Ernst argumentiert, er sei nicht für Verletzungen verantwortlich,
"weil die
Gefahrenlage so gravierend sei, dass diese von einem durchschnittlich
sorgfältigen Fußgänger bereits bei flüchtigem Hinsehen ohne weiteres bemerkt
werden könne." Welcher Bezirk sich nicht schämt zu argumentieren, wer auf seinen Straßen stürzt, sei ja auch selbst schuld, "denn die Schadhaftigkeit des Wegs sei ja bekannt gewesen". Welcher Bezirk anscheinend denkt, ältere Leute müssten ja auch nicht unbedingt mehr aus dem Haus, man hätte ja von der Benutzung dieses Weges gänzlich absehen können. Welcher Bezirk sich keiner Schuld bewusst ist, denn es sei ja vorgesehen gewesen, die Grunderneuerung des Überwegs zum frühest möglichen Zeitpunkt durchzuführen.
Es handelt sich um den Bezirk Pankow.
Ist der Gehweg denn nicht dreispurig bei euch?????
AntwortenLöschen...und dann -> dreispurig (ړײ) geschädigt !!!
Löschen... mich, in Berlin nicht auskenne !
AntwortenLöschenABER, in Frankfurt a.M. - Westend - ist mir das auch schon passiert ;( *grummelndaufmeinlinkesAUAknöchelGelenkzeige*
Ich bin an meinem 60. Geburtstag am Eingang Bahnhof Zoo über einen ca. 2 cm erhöhten Plattenrand gestolpert und mit großem Schwung gegen die untere Kante der Eingangstür gefallen. Die DB sagte, das wäre eine normale Unebenheit, die zu beachten sei! Also nicht nur Pankow...
AntwortenLöschenIn Berlin sind wirklich ganze Straßenzüge reine Stolperfallen. Für ältere Leute macht es das teilweise sehr gefährlich, überhaupt auf die Straße zu gehen. Die Art, wie die Bezirke damit umgehen, finde ich unverschämt.
LöschenSo nüchtern wie die deutsche Sprache kann solche Unfallstellen und Vorgänge wohl keine andere Sprache umschreiben. Da hört man so richtig den gelangweilten Amtsschimmel rauswiehern ...
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