>>Sehr geehrter Herr Ackerbau,
>>
>>bei Prüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie im Jahr 2020 noch nicht
>>den vertraglich vereinbarten Blogpost über den bunten Tomatenteller veröffentlicht haben.
>>Wie Sie wissen, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr bis spätestens Mitte Oktober einen
>>Tomatenpornopost zu veröffentlichen. Wir gehen davon aus, dass es sich nur um ein Ver-
>>sehen handelt und sehen der Veröffentlichung entgegen. Falls Sie entgegen unserer Erwar-
>>tung bis spätestens 15.10.2020 keinen entsprechenden Post veröffentlicht haben, sehen wir
>>uns gezwungen, die in § 14 (2) unseres Vertrages vorgesehenen Schritte einzuleiten. Sie haben
>>sicherlich selbst ein Interesse daran, dauerhaft mit 10 Fingern weiter zu leben.
>>Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Posts mit einer Riesentomate keine Vertrags-
>>erfüllung darstellen. Das sollten wir eigentlich 2015 schon geklärt haben, auch wenn Sie sich
>>verständlicherweise nicht mehr gerne an diese schmerzliche Episode erinnern.
>>
>>Mit freundlichen Grüßen